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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT FÜR ENERGIEMEDIZIN
FÜR SEMINARE UND AUSBILDUNGEN
Anmeldung und Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene
Verantwortung und setzt eine ganz normale psychische
und physische Belastbarkeit voraus. Vorraussetzung für
die Teilnahme an der Ausbildung ist der Besuch des Einführungsmoduls
und ein persönliches Gespräch.
Die Anmeldung zu einem Lehrgang, Seminar oder
Workshop muss mit dem vollständig ausgefüllten
Anmeldeformular erfolgen und kann persönlich, per
Post, per Fax und per E-Mail eingebracht werden.
Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge und Seminare
ist aus Qualitätsgründen beschränkt.
Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum
der schriftlichen Anmeldung sowie nach Eingang des Kursbetrages
auf dem Konto der Gesellschaft für Energiemedizin.
TeilnehmerInnen die sich für die Gesamtausbildung
anmelden werden bevorzugt gereiht. Nach Anmeldung
erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung
über die erfolgreiche Anmeldung bzw. über
eine Änderung.
Jede Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich.
Für korrekte und vollständige Angaben sowie
für Bekanntgabe von Änderungen der Adresse
und Kontaktdaten trägt der Teilnehmer die Verantwortung.
Mitteilungen seitens der Gesellschaft für Energiemedizin
können dem Teilnehmer an seine, in der Anmeldung
angegebenen Anschrift zugesendet werden, solange eine
geänderte Anschrift nicht schriftlich der Gesellschaft
für Energiemedizin bekannt gegeben wird.
Die Gesellschaft für Energiemedizin behält
sich das Recht vor, angekündigte Dozenten durch
andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des
Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes
unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung,
ohne Angaben von Gründen vorzunehmen. Weiters wird
das Recht vorbehalten, die Veranstaltung aus wichtigem
Grund (z.B. Erkrankung des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl)
abzusagen.
Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann 1 Monat
vor Kursbeginn nur schriftlich erfolgen.Bis 4 Wochen
vor Seminarbeginn fallen keine Kosten an. Bei einem
Rücktritt nach diesem Termin sind 50% der Kursgebühren
zur Zahlung fällig. Bei einem späteren Rücktritt,
bei Nichterscheinen zum Kurs bzw. bei Nichterscheinen
bzw. Ausfall nach Beginn des Kurses, ist die volle Teilnahmegebühr
zu bezahlen. Während eines laufenden Lehrganges
ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich,
ausgenommen ist ein besonders wichtiger Grund, z.B.
eine Schwangerschaft ab den vollendeten 7. Monat.; bereits
konsumierte Lehrinhalte werden keinesfalls rückerstattet.
In diesen Fällen (Rücktritt aus wichtigen
Gründen bzw. innerhalb eines Monats) ist eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr von € 100.- zu leisten.
Eine Kursunterbrechung ist aus wichtigem Grund möglich.
Durch eine Kursunterbrechung wird jedoch die ursprünglich
vereinbarte Zahlungspflichtung nicht geändert.
Ein Ausschluss von der Teilnahme bzw. eine Kündigung
von Seiten der Gesellschaft für Energiemedizin
kann aufgrund mangelnder Eignung oder aufgrund von Verhalten,
welches die Qualität einer Veranstaltung erheblich
beeinträchtigt, oder mangels Zahlung der Kursgebühren
oder aus sonstigen wichtigen Gründen erfolgen.
Um das Abschlussdiplom zu erhalten sind mind. 90%
Anwesenheitspflicht. Abwesenheit bei Tests und Prüfungen
führt zu einer negativen Beurteilung.
Versäumte oder nicht bestandene Kursteile und
Prüfungen können in anderen Lehrgängen
kostenpflichtig nachgeholt werden. Ein Kursabschluss
ist nur bei positiver Beurteilung aller Teilbereiche
möglich
.
Leistung - Preise - Zahlungsmodalitäten
Die Leistung einer Veranstaltung umfasst neben den
Unterrichtseinheiten, die Skripten bzw. Lehrunterlagen
und PPK-Basistestsätze. Nicht enthalten sind insbesondere
Fahrt-, Verpflegung und Übernachtungskosten. Die
Gesellschaft für Energiemedizin kann keine Gewähr
bei Druck- bzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen
und Internetseiten übernehmen. Die von der Gesellschaft
für Energiemedizin zur Verfügung gestellten
Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden.
Die Preise sind Endpreise inkl. 20% Mwst in Euro (€
). Die Zahlungsbedingungen gelten entsprechend den Angaben
des Anmeldeformulars.
Im Falle einer Zahlungsverzögerung tritt ein Terminverlust
ein und es wird daher die gesamte Teilnahmegebühr
sofort fällig. Der Teilnehmer haftet gegenüber
der Gesellschaft für Energiemedizin für die
vollständige Bezahlung bzw. etwaige Differenzbeträge
im Falle einer Förderung.
Änderungen
Unsere Ausbildungsprogramme werden langfristig geplant.
Die Gesellschaft für Energiemedizin muss sich daher
Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen,
Veranstaltungsorten, Dozenten sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen
vorbehalten. Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl,
bei Ausfall von Dozenten oder sonstige unvorhergesehene
Ereignisse kann eine Veranstaltung verschoben oder aber
auch abgesagt werden. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig
und in geeigneter Weise verständigt. Es besteht
kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung.
Sollte die Weiterführung eines laufenden Lehrgangs
auf Grund einer gesunkenen Teilnehmerzahl oder anderen
Gründen nicht mehr gewährleistet werden können,
kann diese Veranstaltung geändert oder mit einem
anderen Lehrgang gleichen Inhalts zusammengelegt werden.
Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung aus welchen
Gründen auch immer. werden vorausbezahlte Gebühren
anteilig rückerstattet. Für nicht zurückgegebenen
Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung
entsprechend vermindert. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
Haftung
Ob eine Ausbildung welcher Art auch immer zur beruflichen
Ausübung der gelernten Inhalte berechtigt, ist
von jedem Teilnehmer selbst zu prüfen, die Gesellschaft
für Energiemedizin übernimmt diesbezüglich
keinerlei Haftung.
Für eventuell im Rahmen der Ausbildung auftretende
Verletzungen übernimmt der Teilnehmer selbst
die Verantwortung. Für persönliche Gegenstände
der Teilnehmer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen
wird seitens der Gesellschaft für Energiemedizin
keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche
gegen die Gesellschaft für Energiemedizin, die
durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Mündliche Vereinbarungen wurden zwischen den Vertagsteilen
nicht getroffen. Vereinbart wird, dass Ergänzungen
oder Änderungen dieses Vertrages der Schriftform
bedürfen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom
Schrifterfordernis selbst.
Für den Fall des Verzuges hat der Teilnehmer Verzugszinsen
von 8% p.A. zu zahlen. Der Teilnehmer trägt im
Falle des Verzuges die Kosten der Eintreibung, der Mahnspesen
und Rechtsanwaltkosten. Die Kosten der Mahnung durch
einen Rechtsanwalt aufgrund eines Verzuges sind gem.
RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) nach TP 2 zuzüglich
20% USt vom Teilnehmer zu bezahlen.
Datenschutz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden
vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben und dienen ausschließlich internen
Zwecken der Gesellschaft für Energiemedizin zur
gezielten Kundeninformation.
Sollte der Kunde eine weitere Information nicht mehr
wünschen so kann dieses Einverständnis jederzeit
widerrufen werden.
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten
Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in
einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt,
gelten als - gleichermaßen für beide Geschlechter.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.
Für alle Streitigkeiten vereinbaren die Parteien
die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes für 1020 Wien.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht
unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen
internationalen Privatrechts. |